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Eine kurze Zusammenfassung meines Habilitationsthemas gibt die folgende Übersichtsarbeit ,welche auch im "Speculum" erschienen ist: http://www.kup.at/kup/pdf/5123.pdf Morphologische und Zytogenetische Abklärung der frühen Fehlgeburt Dr. Tom Philipp ,Facharzt Gynäkologie und Geburtshilfe Spontane Aborte sind ein häufiges Ereignis in der menschlichen Fortpflanzung. Etwa 15-20% der klinisch(d. h. im Ultraschall) erkannten Schwangerschaften enden als Spontanabort[1]. Der überwiegende Teil dieser Fehlgeburten (ca. 80% ) ereignet sich in der Embryonalperiode(d.h. in den ersten 10 Schwangerschaftswochen). Der verhaltene Abort macht dabei etwa 90% der Gesamtabortrate aus[2]. Bei der verhaltenen Fehlgeburt sistiert die Entwicklung des Embryos ohne Blutungs - und Schmerzsymptomatik. Im Ultraschall finden sich für das Schwangerschaftsalter zu kleine, oder fehlende embryonale Strukturen ohne Herzaktion. Wiederholte Fehlgeburten können eine Ursache des unerfüllten Kinderwunsches sein. Jede Schwangerschaft, die unglücklich endet, ist ein einschneidendes emotionales Erlebnis für die betroffenen Paare. Insbesondere nach wiederholten Fehlgeburten oder bei Aborten, die sich nach assistierter Konzeption (IVF, ICSI) [3]ereignen, sind Antworten auf die Fragen nach "der Ursache ?" und der "Prognose in zukünftigen Schwangerschaften ?" wichtig. Es sind zahlreiche Ursachen für Spontanaborte bekannt. Sie umfassen genetische, endokrinologische(hormonelle), autoimmunologische und exogene(nfektionen, Medikamente, Strahleneinwirkung ect.) Ursachen. Obwohl der Prozentsatz der abortierten Embryonen mit Malformationen etwa 80% beträgt [4,5] gehört die morphologische Untersuchung des Embryos beim Abort nicht zu den routinemäßig durchgeführten diagnostischen Maßnahmen. Der Embryo war bisher nur selten einer detaillierten morphologischen Beschreibung zugänglich. Definitionsgemäß ist er klein(<30mm) und embryonale Strukturen sind äußerst zerbrechlich und so wird der Embryo zumeist durch Fruchtabgang oder Kürettage zerstört. Mittels transzervikaler Embryoskopie [6,7]war es uns möglich den Embryo in über 400 Fällen in utero darzustellen. Mit dieser Technik kann bei Patientinnen mit einer verhaltenen Fehlgeburt vor der geplanten Abortuskürettage der Embryo in toto, ohne artifizielle Läsionen, untersucht werden. Trotz der Kleinheit des Objekts (ein Embryo ist definitionsgemäß kleiner als 30 mm) können Entwicklungsstörungen des Embryos/frühen Fetus embryoskopisch dargestellt (in diesen frühen Entwicklungsphasen besser als im Ultraschall) und mit etwas Kenntnis der Embryologie[8](Abb.1) auch interpretiert werden.
Bei Embryonen und frühen Feten mit Entwicklungsdefekten sind in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle Chromosomenaberrationen des Embryos für die Malformationen und damit für die Fehlgeburt verantwortlich(Abb.2).
Die überwiegende Mehrzahl dieser Chromosomenstörungen stellen Abweichungen von der normalen Chromosomenzahl dar. Diese sind zumeist neu entstanden (Mutter und Vater haben also einen normalen Chrosomensatz) . Das Wiederholungsrisiko für die Chromosomenstörung und die beobachtete embryonale Malformation in nachfolgenden Schwangerschaften wird als nicht signifikant erhöht betrachtet [9] und ist eine Erklärung dafür, dass trotz der hohen Rate an malformierten Embryonen die Prognose nach einer verhaltenen Fehlgeburt im Hinblick auf zukünftige Schwangerschaften in der Regel so günstig ist. Fand sich hingegen bei der Chromosomenanalyse des Abortmaterials ein normaler Chromosomensatz, kann der Nachweis einer embryonalen Malformation durch eine detaillierte morphologische Untersuchung des Embryos entscheidend sein. Bei schwerer Ausprägung ist es vorstellbar, dass die diagnostizierten Fehlbildungen die Ursache des Aborts sind. Diese Information würde ohne eine detaillierte morphologische Untersuchung des Embryos verloren gehen. Das Wiederholungsrisiko richtet sich nach der Ursache der beobachteten Malformation und kann individuell abgeschätzt werden, da die beobachteten Entwicklungsstörungen nach Ausschluss einer genetischen Ursache unterschiedlich sind. Einige der von uns embryoskopisch diagnostizierten Dysmorphiesyndrome (z.B.: Amnion Band Syndrom , mehrlingsspezifische Fehlbildungen wie z.B. siamesische Zwillinge und Akardius)(Abb.3) werden als sporadisches Ereignis mit einem nicht signifikant erhöhten Wiederholungsrisiko in folgenden Schwangerschaften gewertet[10,11] .
Bei anderen Fehlbildungen (z.B. isoliert auftretender Neuralrohrdefekt) wird eine multifaktorielle Ursache vermutet. Das Wiederholungsrisiko in zukünftigen Schwangerschaften wird empirisch ermittelt und beträgt etwa 4%. Bei kombinierten embryonalen Entwicklungsdefekten und generalisierten Entwicklungsstörungen sind die Ursachen nach Ausschluss einer zugrundeliegenden Chromosomenstörung derzeit unbekannt . Folgende Ursachen für die Entstehung dieser selten beobachteten Dysmorphiesyndrome werden diskutiert: Diese Malformationen können
In jüngsten Arbeiten konnten mittels moderner genetischer Techniken (hochauflösender molekularzytogentischer Techniken wie z.B. Array- CGH) [12] submikroskopische genetische Defekte bei abortierten Feten mit multiplen Malformationen und einem normalen Karyotyp nachgewiesen werden. Letale Gendefekte bei einem Embryo mit Malformationen und normalem Karyotyp wären eine Erklärung dafür, warum ein normaler Chromosomensatz beim Abortus als prognostisch ungünstiges Zeichen im Hinblick auf zukünftige Schwangerschaften gewertet wird[13,14], und ein hohes Wiederholungsrisiko in zukünftigen Schwangerschaften kann derzeit bei Nachweis embryonaler Malformationen und einem normalen Chromosomensatz nicht ausgeschlossen werden. Trotz dieser unvollständigen Information ist eine detaillierte Beschreibung der diagnostizierten Fehlbildungen bei einem abortierten Embryo von Nutzen , ermöglicht sie doch eine frühzeitige, zielgerichtete Pränataldiagnostik zum Ausschluss einer Wiederholung in zukünftigen Schwangerschaften . Die Karyotypisierung des Abortmaterials wird derzeit nach wiederholten Fehlgeburten oder bei Aborten, die sich nach assistierter Konzeption(IVF,ICSI), ereignen empfohlen [15]. Der Nachweis einer embryonalen Fehlbildung mit normalem Chromosomensatz stellt insbesondere in diesen Fällen eine wichtige Zusatzinformation bei der Abklärung des Abortursache dar und kann besser als bisher Antworten auf die Frage der betroffenen Paare nach "der Ursache ?" und der "Prognose in zukünftigen Schwangerschaften ?",sowie eine frühzeitige, zielgerichtete Pränataldiagnostik in zukünftigen Schwangerschaften ermöglichen.
Literatur:
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